Dr.
Wilhelm Rosenthal
Ludwig Strauss III
Rechtsanwälte.
Telephonruf Nr. 171.
München, den 7. Januar 1908.
Fürstenfelderstr. 10/II.
Herrn
Frank Wedekind,
Berlin
Sehr geehrter Herr Wedekind,
In der Angelegenheit StrindbergFrida Strindberg verlangte von Wedekind Unterhaltszahlungen für ihren gemeinsamen Sohn Friedrich Strindberg, der am 21.8.1897 geboren war. bestätige ich noch den
Empfang Ihres Briefesnicht überliefert; erschlossenes Korrespondenzstück: Wedekind an Wilhelm Rosenthal, 13.12.1907. vom 13. v. Mts. mit der Zuschrift des Herrn Kollegen EllbogenDer Wiener Rechtsanwalt Dr. Friedrich Elbogen (Schottenring 14), hatte seine Kanzlei im I. Bezirk im Graben 29 und Goldschmidgasse 7A [vgl. Lehmanns Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger […] für […] Wien 1908, Bd. 2, Teil VII, S. 199]. Offenbar hatte Frida Strindberg in dem Alimentestreit mit Wedekind ihren Anwalt gewechselt und den bisher zuständigen Theodor Löwenfeld durch Friedrich Elbogen ersetzt.; ich habe mit
der Beantwortung deshalb gewartet, weil ich Ihnen gleichzeitig mitteilen
wollte, was mir Herr Kollega Ellbogen, an welchen ich mich in Be|antwortung
seiner an Sie gerichteten Zuschriftnicht überliefert; erschlossenes Korrespondenzstück: Friedrich Elbogen an Wedekind, 12.12.1907. gewandt hatte, erwidern würde,
insbesondere, ob er damit einverstanden ist, dass der Betrag von Mk. 1200.–Mit der Zahlung dieser Summe wollte Wedekind alle Unterhaltsansprüche für die ersten 10 Lebensjahre seines Sohnes Friedrich Strindberg abgelten (siehe Beilage).
hinterlegt wird.
Da ich aber bisher keine Antwort erhalten habe, wollte ich
bei Herrn Dr. Ellbogen monierenbeanstanden.. Heute nun erhielt ich plötzlich den Besuch der
Frau Strindberg, welche auf der Durchreise nach Paris ist, wo sie beruflich zu arbeiten hat.
Sie hat mir erklärt, dass sie auf Veranlassung ihrer Mutter für das Kind einen erheblichen Betrag
hinterlegen musste und auch für den Fall ihres Todes für das Kind Vorsorge
getroffen habe.
Ich habe ihr gesagt, dass diese Mitteilungen Sie nichts
angehen können; ich habe ja auch gar nicht die Möglichkeit diese Angaben zu |
kontrollieren.
Schliesslich hat mir dann FraiSchreibversehen, statt: Frau. Strindberg die hier
abschriftlich anliegende Erklärung abgegeben, worin sie gegen Zalung von
Mk. 1200 – für
sich und das Kind
definitiv auf alle
Ansprüche für die Vergangenheit verzichtet und sich zunächst mit einem unterhaltsbeitragSchreibversehen, statt: Unterhaltsbeitrag.
von Mk. 50.– pro
Monat, beginnend am 1. Januar 08 zufrieden gibt.
Da ich annehmen konnte, dass sie prinzipiell mit diesem
Vorschlag einverstanden sein werden, und mir Frau Strindberg erklärte, dass sie
unbedingt sofort einen kleinen Betrag benötige, habe ich ihr aus dem bei mir
hinterlegten | BetrageWedekind hatte am 25.11.1907 einen Transfer von 1500 Mark an Rosenthal veranlasst: „Entnommen und an Rosenthal geschickt M.1500,–“ [Tb]. Mk. 100.– ausgezalt.
Ich bitte nun um gütige Mitteilung, ob ich den Vorschlag der
Frau Strindberg, welcher ja, wenigstens für die Vergangenheit, ein für allemal
die Sache erledigt, für Sie annehmen soll, da Frau Strindberg, nachdem einige
Monate in den Verhandlungen ein sehr langsames Tempo geherrscht hat, jetzt
wieder sehr pressantösterreichisch für: dringlich. tut, bitte ich wenn möglich um kurze telegrafische Mitteilung.
Mit den besten GrsüsenSchreibversehen, statt: Grüssen. bin ich wie immer
Ihr Ihnen sehr ergebener
DWRosenthal
Rechtsanwalt.
[Beilage 1:]
Abschrift
München, den 6. Januar 08.
Erscheint Frau Frieda Strindberg, geb. Uhl in Wien,
Veitgasse 3 und erklärt:
Ich bin bereit, auf alle Ansprüche, welche ich selbst
für mich oder für mein Kind Max Friedrich aus irgend welchem Rechtsgrunde gegen
Herrn Frank Wedekind in Berlin bis zum 1. Januar 1908 geltend machen kann, insbesondere auf jeden Ersatz
von Unterhaltsbeitrag bis zu diesem Zeitpunkte gegen eine einmalige Zalung von Mk. 1200.– Zwölfhundert Mark
– mich für abgefunden zu erklären.
Ich selbst werde, sobald es mir möglich ist, diesen
Betrag für das Kind Max Friedrich wieder hinterlegen.–
Als Unterhaltsbeitrag für die Zukunft des Kindes Max
Friedrich beanspruche ich einen | monatl. Beitrag von Mk. 50.– fünfzig Mark – bis auf weiteres, wobei ich
erkläre, selbst auf diesen Beitrag zum Unterhalt zu verzichten, sobald ich aus
eigenen Mitteln den gesamten Unterhalt des Kindes bestreiten kann.
Ich ersuche Herrn Wedekind von vorstehendem zu
verständigen und mir den Betrag der Abfindungssumme an die von mir anzugebende
Adresse einzusenden.
L. U.
Frieda Strindberg Uhl.
––––––––
Beglaubigt:
DWRosenthal
Rechtsanwalt.
[Beilage 2:]
Abschrift
München, den 6. Januar 08.
Erscheint Frau Frieda Strindberg, geb. Uhl in Wien,
Veitgasse 3 und erklärt:
Ich bin bereit, auf alle Ansprüche, welche ich selbst
für mich oder für mein Kind Max Friedrich aus irgend welchen Rechtsgründen
gegen Herrn Frank Wedekind in Berlin bis zum 1. Januar 1908 geltend machen kann,
insbesondere auf
jeden Ersatz von Unterhaltsbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine einmalige
Zalung von Mk. 1200.– zwölfhundert Mark – mich für abgefunden
zu erklären.
Ich selbst werde, sobald es mir möglich ist, diesen
Betrag für das Kind Max Friedrich wieder hinterlegen.–
Als Unterhaltsbeitrag für die Zukunft des Kindes Max
Friedrich beanspruche ich einen monatl. Beitrag von Mk. 50.– fünfzig Mark – | bis auf weiteres, wobei ich erkläre, selbst auf
diesen Beitrag zum Unterhalt zu verzichten, sobald ich aus eigenen Mitteln den
gesamten Unterhalt des Kindes bestreiten kann.
Ich ersuche Herrn Wedekind von vorstehendem zu
verständigen und mir den Betrag der Abfindungssumme an die von mir anzugebende
Adresse einzusenden.
L. U.
Frieda Strindberg
Uhl.
––––––––
Beglaubigt:
Ludwig Strauß III
Rechtsanwalt.