Otto Julius BierbaumOJB
MÜNCHEN 38
WOTANSTR. 44
TELEFON-NUMMER 10164.
21.3.5.
Lieber Herr Wedekind! Als mich dieser Tage der
Inhaber des Wiener VerlagsFritz Freund, Schriftsteller und Verleger in Wien (IX, Kolingasse 3), war der Inhaber
des Wiener Verlags Fritz Freund (Wien IX, Garelligasse 2) [vgl. Lehmanns Allgemeiner
Wohnungs-Anzeiger für Wien 1905, Teil VII, S. 308], den er 1903 von Oscar Friedmann
(dem Bruder von Egon Friedell) übernommen hatte. Wedekind hat im Vorjahr bereits brieflichen
Kontakt mit dem Verleger gehabt [vgl. Wedekind an Fritz Freund, 5.6.1904] und am 5.6.1904
seinen Brief an den „Wiener Verlag“ [Tb] notiert. Herr Fritz Freund besuchte, erzählte er mir, daß er
sich vergebens an CassiererSchreibversehen, statt: Cassirer. in Berlin mit dem Anerbieten
gewandt habe, die in Deutschland verboteneWedekinds Tragödie „Die Büchse der Pandora“ (1903) wurde am 14.7.1904 in Berlin beschlagnahmt:
„Auf Beschluß des Amtsgerichts Berlin ist am 14. d. M. die Beschlagnahme der Buchausgabe
des Trauerspiels ‚Die Büchse der Pandora‘ von Frank Wedekind (Verlag von Bruno Cassirer,
Berlin) erfolgt.“ [Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 71, Nr. 164, 18.7.1904,
S. 6145] Wedekind wurde dazu in München vorgeladen, wie er am 4.8.1904 notierte: „Vorladung
auf heute in 14 Tagen wegen Verbreitung Unzüchtiger Schriften“ [Tb]; das war am 18.8.1904
die „Vorverhandlung in München“ [KSA 3/II, S. 1102], nach der am 12.5.1905 vor dem
Landgericht I in Berlin der Prozess gegen Wedekind und seinen Verleger Bruno Cassirer
wegen Vergehens gegen §184 (‚Verbreitung unzüchtiger Schriften‘) in der Buchausgabe
eröffnet wurde und sich über drei Instanzen hinzog [vgl. KSA 3/II, S. 1153-1181].
In der Wiener Presse war die Zensurmaßname publik gemacht worden: „Der Oberstaatsanwalt
am Landgerichte I in Berlin hat gegen den Verleger Bruno Kassirer sowie gegen den
Verfasser der Komödie ‚Die Büchse der Pandora‘, Frank Wedekind, die Anklage nach §
184 des Strafgesetzes wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften erhoben. Die Anklage
spricht dem Werke jegliche literarische Qualität ab und erklärt es als pornographische
Schmutzliteratur. (Das Stück ist bereits auf mehreren reichsdeutschen Bühnen, unter
anderen in Nürnberg, aufgeführt worden. Die Nachricht von dem bevorstehenden Prozesse
wird in literarischen Kreisen großes Aufsehen machen.)“ [Neues Wiener Tagblatt, Jg.
38, Nr. 284, 13.10.1904, S. 13] Büchse der Pandora
zu übernehmen und von Wien aus zu vertreiben. Ich nehme an, daß die Ablehnung
dieses Vorschlages nicht in Ihrem Sinne ist, und teile es Ihnen deshalb mit.
Der Wiener Verlag hat, wie Sie wol | wissen, schon ein paar derartige Geschäfte
gemacht, die auch den Autoren gut bekommen sind. So hat er von Schnitzlers
„Reigen“Arthur Schnitzler hatte von „Reigen“ (entstanden 1896/97), da sein Verleger Bedenken
hatte, die Szenenfolge im S. Fischer Verlag in Berlin als Buch zu veröffentlichen,
im Jahr 1900 auf eigene Kosten einen Privatdruck in einer Auflage von 200 Exemplaren
„als unverkäufliches Manuscript“ herstellen lassen; die Erstausgabe des „Reigen“ erschien
1903 im Wiener Verlag und „erregte [...] außerordentliches Aufsehen: in acht Monaten
wurden 14000 Exemplare verkauft.“ [Thomas Koebner: Arthur Schnitzler. Reigen. Stuttgart
1997, S. 11f.] Felix Salten schrieb zu der Ausgabe im Wiener Verlag: „Von den Büchern,
die Arthur Schnitzler geschrieben hat, ist dem ‚Reigen‘ der größte äußere Erfolg zuteil
geworden. [...] In acht Monaten hat diese Dialogreihe zehn Auflagen erlebt.“ [Felix
Salten: Arthur Schnitzler und sein „Reigen“. In: Die Zeit, Jg. 2, Nr. 398, 7.11.1903,
Morgenblatt, S. 1] Sie war in Deutschland verboten: „Durch rechtskräftiges Urteil
des Landgerichts I Berlin [...] vom 31. Januar 1905 ist die Unbrauchbarmachung des
Buches: ‚Reigen‘ von Arthur Schnitzler auf Grund des § 184 [...] angeordnet. [...]
Berlin, den 9. Februar 1905. Staatsanwaltschaft I.“ [Verbotene Druckschriften. In:
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 72, Nr. 38, 15.2.1905, S. 1584] 30.000, von Kahlenbergs NixchenDer Briefroman „Nixchen: Ein Beitrag zur Psychologie der höheren Tochter“ (1899) von
Helene von Monbart (Pseudonym: Hans von Kahlenberg) lag 1904 im 12. bis 14. Tausend
im Wiener Verlag vor; im Sommer 1905 war im Wiener Verlag das 91. bis 95. Tausend
angekündigt [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 72, Nr. 178, 28.7.1905,
S. 6715]. Der ebenfalls wegen Vergehens gegen §184 in Deutschland verbotene Roman
hat eine Zensurgeschichte, die der von Wedekinds „Büchse der Pandora“ ähnelt: „Die
Schriftstellerin Helene von Monbart hat im Jahre 1899 bei Karl Reißner in Dresden
unter dem Namen Hans von Kahlenberg den Roman ‚Nixchen‘ erscheinen lassen [...]. Verfasserin
und Verleger wurden von der Anklage, mit diesem Roman eine unzüchtige Schrift verbreitet
zu haben, vom Landgericht I in Berlin freigesprochen. Auf die Revision des Staatsanwalts
hob das Reichsgericht das Urteil auf; aber am 29. September vorigen Jahres erkannte
das Landgericht abermals auf Freisprechung. Daneben aber erkannte es auf Einziehung
des Romans sowie auf Unbrauchbarmachung der Platten und Formen. [...] Gegen das Urteil,
soweit es auf Einziehung und Unbrauchbarmachung lautet, hatte nur die Angeklagte von
Monbart Revision eingelegt, die am 8. d. M. durch Justizrat Jonas aus Berlin vertreten
wurde.“ [Vom Reichsgericht. – „Nixchen.“ – Begriff der unzüchtigen Schrift. In: Börsenblatt
für den Deutschen Buchhandel, Jg. 71, Nr. 7, 11.1.1904, S. 303] gar 70.000 Stück verkauft.
Ich füge hinzu, daß Herr Freund mir den Eindruck
eines sehr verständigen Verlegers macht.
Und nun will meine Frau
schreiben:
Sehr geehrter und lieber
Herr Wedekind, Sie kommen ganz bestimmt zu uns am nächsten
Sonnabendder 25.3.1905 (Samstag). Wedekind war vom 23. bis 31.3.1905 zu einem „Hidalla“-Gastspiel
(Premiere: 25.3.1905) in Nürnberg [vgl. Tb], wo er am Intimen Theater die Hauptrolle
des Karl Hetmann spielte; insofern konnte er der Einladung nicht folgen. zum Abendbrod! um 8 Uhr20 Uhr.! Wir geben eine kleine Gesellschaft und
werden wir uns herzlichst freuen Sie als unser Gast zu
haben! Also, schnelle Zusage! Mit den ergebenste Grüsse Ihre
Gemma BierbaumB. |
Entschiedener sind Sie gewiß noch nicht zu Tisch
und Tanz befohlen worden, lieber Herr Wedekind. Kommen Sie, bitte! Es werden
etwa 18 Personen da sein, Damen und Herren, und, wie ich
glaube, nur solche, mit denen Sie gerne zusammen sein werden. Zum Tanze sind
Sie nur gezwungen, wenn Sie die Lust treibt.
Mit bestem Gruße
Ihr
Otto Julius Bierbaum