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[Hinweis in:
Frankfurter Zeitung, Jg. 54, Nr. 191, 13.7.1910, Abendblatt, S. (1):]
[Druck der Beilage:]
Münchner Polizei
wurden vor einigen Wochen gleichzeitig die öffentlichen Aufführungen von zwei
verschiedenen Tänzen verboten. Das eine Verbot betraf den Bauchtanz einer orientalischen
Tänzerin, die im Vergnügungspark der Ausstellung mit
entblößtem Leib auftrat. Das andere betraf den Einakter „Totentanz“ von Frank Wedekind, der am Schauspielhaus zur Aufführung gelangen
sollte. Die Tänzerin erbot sich, ihren Leib durch ein Seidentrikot zu
verhüllen, und daraufhin wurde ihr das weitere Auftreten von der Einnahmen des Vergnügungslokales sehr
benachteiligte. Ein Ausschuß von Künstlern wurde nun zur Prüfung berufen und
entschied, jedenfalls mit vollstem Recht, daß der Tanz ohne
Trikot künstlerisch ungleich höher stehe als mit
ihm. Dementsprechend zog die Polizei ihr Verbot zurück, während abgewiesen wurde. Dabei ist in Betracht
zu ziehen, daß sich der Wedekindsche Einakter in literarischer Form mit ernsten
Kulturfragen beschäftigt, daß er in
Bestehend aus 0 Blatt, davon 0 Seiten beschrieben
Der 10.7.1910 ist als Ankerdatum gesetzt. Wedekind schrieb dem Tagebuch zufolge seine Glosse „Verbotene Tänze“ am 8.7.1910 („Verbotene Tänze geschrieben“), die er dann wohl in einem Schreibbüro abtippen ließ und einen Durchschlag als Beilage zu dem nicht überlieferten Begleitschreiben an die „Frankfurter Zeitung“ schickte, wo sie am 13.7.1910 ohne Verfasserangabe veröffentlicht wurde.
München
10. Juli 1910 (Sonntag)
Ermittelt (unsicher)
München
Datum unbekannt
Datum unbekannt
Es gibt keine Informationen zum Standort.
Frank Wedekind an (Zeitung) Frankfurter Zeitung, 10.7.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (10.12.2025).
Ariane Martin